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Ihr Partner für energieoptimiertes Bauen                                    

Energieausweis

Am 01.1.2009 tritt auch für bestehende Gebäude die Energieausweisvorlagepflicht in Kraft. Dann wird auch für Bestandsgebäude ein Energieausweis erforderlich. Durch die langjährigen, fachübergreifenden Kenntnisse in Baukonstruktion, Bauphysik und Gebäudetechnik erhalten Sie über die Anforderungen des Gesetzgebers hinaus konkrete Vorschläge und Empfehlungen zu energiesparenden Maßnahmen.

Wir erstellen Energieausweise für Neubau, Sanierung und bestehende Gebäude gemäß den OIB Richtlinien und den aktuellen landesspezifischen gesetzlichen Regelungen.

Produktfolder

Das benötigen wir zur Erstellung eines Energieausweises:

Checkliste für Wohngebäude
Checkliste für Nicht-Wohngebäude

Wir führen unabhängige Energieberatungen für Gebäude durch und schlagen wirtschaftliche Maßnahmen zur Energieeinsparung vor. Dabei werden die aktuellen Förderprogramme berücksichtigt.

Wichtige Richtlinien und Gesetze:

EU Gebäuderichtlinie
EAVG Energieausweisvorlagegesetz
OIB Richtlinie 6
OIB Leitfaden
OIB Begriffsbestimmungen