Energieausweis
Am 01.1.2009 tritt auch für bestehende Gebäude die
Energieausweisvorlagepflicht in Kraft. Dann wird auch für
Bestandsgebäude ein Energieausweis erforderlich. Durch die
langjährigen, fachübergreifenden Kenntnisse in Baukonstruktion,
Bauphysik und Gebäudetechnik erhalten Sie über die Anforderungen des
Gesetzgebers hinaus konkrete Vorschläge und Empfehlungen zu
energiesparenden Maßnahmen.
Wir erstellen Energieausweise für Neubau, Sanierung und
bestehende Gebäude gemäß den OIB Richtlinien und den aktuellen
landesspezifischen gesetzlichen Regelungen.
Produktfolder
Das benötigen wir zur Erstellung eines Energieausweises:
Checkliste für Wohngebäude
Checkliste für Nicht-Wohngebäude
Wir führen
unabhängige
Energieberatungen für Gebäude durch und schlagen
wirtschaftliche Maßnahmen zur Energieeinsparung vor. Dabei werden
die
aktuellen
Förderprogramme berücksichtigt.
Wichtige Richtlinien und Gesetze:
EU Gebäuderichtlinie
EAVG
Energieausweisvorlagegesetz
OIB Richtlinie 6
OIB Leitfaden
OIB Begriffsbestimmungen

